23.01.2013

Prozesskostenhilfe

Qué es Prozesskostenhilfe ?


Para divorciarte necesitas definitivamente un abogado. En ocasiones si la relación con tu marido es buena , pueden tramitar un abogado para los dos. Pero si la relación es mala, únicamente con el apoyo de un abogado se harán valer tus derechos.

Scheidung mit Prozesskostenhilfe oder Verfahrenkostenhilfe


Prozesskostenhilfe quiere decir que si cubres con los requisitos que nombraré a continuación, entonces se te otorgará ayuda económica para pagar el proceso de divorcio. En algunos casos se cubren los gastos al 100% , en otros solo de forma procentual.

Requisitos :

a) Ganar muy poco dinero. Digamos que tienes un Minijob - 400€ - al mes.
b) Tienes deudas muy grandes
c) Optienes ayuda para vivir o pagar tu renta "Wohngeld"
d) Te mantienes con ayuda del tipo SGB II = ALG II
e) No tienes ningún bien de valor.
f) Tienes menos de 2000 € ahorrados

En este caso tienes derecho a Prozesskostenhilfe. El abogado te ayudará a tramitar en el juzgado una pensión alimenticia para ti y en su caso hijos, por cuenta de tu marido ( Si es que cuenta con la solvencia económica necesaria )

PTOZESSKOSTENHILFE


IMPORTANTE ; tienes que aceptar la pensión alimenticia de tu marido de forma OBLIGATORIA. de otra forma el Job Center y el AMTSGERICHT ( juzgado ) no pueden proporcionarte ayuda por parte del gobierno. Es una regla que para demostrar que te quieres divorciar que exigas pensión alimenticia por parte de tu marido , llamado "Unterhalt".

De ninguna forma te dejes convencer por amigos o familiares u otra instancia de que pedir "Unterhalt" es contra los principios y valores de una buena mujer. A mi como extranjera me convencieron varios meses que si tenía dignidad no lo haría, pero hoy sé que es un derecho en la ley alemana y si lo rechazas entonces NO HAY AYUDA. Si tu marido te trató mal y por eso te quieres divorciar, es su responsabilidad y obligación saber que al casarse contigo ACEPTA mantenerte durante el matrimonio y también en caso de DIVORCIO ACEPTA LAS CONSECUENCIAS ECONÓMICAS . 
Únicamente después del divorcio tienes derecho a rechazar su ayuda económica sin consecuencias graves para ti y tus hijos.


Esta es una página web que recomiendo ampliamente, la cuál me ayudó mucho en el proceso de divorcio:
 http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/pkh.html

Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren

Bei geringem Einkommen bzw. hohen Schulden können beide Eheleute Prozesskostenhilfe beantragen. Prozesskostenhilfe bedeutet,
  • Man muss keine Gerichtskosten zahlen.
  • Je nachdem, wie hoch bzw. niedrig das Einkommen ist, kann man die Anwaltskosten entweder in Raten zahlen, oder ist sogar völlig davon befreit. Wenn man Sozialhilfe oder Hartz-4 bezieht, muss man in der Regel gar nichts zahlen.
Im Scheidungsverfahren hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vier Voraussetzungen:
1. Das Trennungsjahr muss bereits abgelaufen sein.
Obwohl das Trennungsjahr nach dem Gesetz grundsätzlich immer erst ablaufen muss, bevor man die Scheidung einreichen kann (Näheres dazu erfahren Sie hier), reichen wir die Scheidung oft schon 5 bis 6 Wochen vor diesem Datum ein. Denn wegen dieser relativ kurzen noch fehlenden Zeit machen die Gerichte erfahrungsgemäß keine Probleme. Das gilt allerdings nicht, wenn man Prozesskostenhilfe beantragt. Denn da die Prozesskostenhilfe frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres bewilligt werden kann, muss in diesem Fall das Trennungsjahr streng eingehalten werden.
2. Man muss bedürftig sein, d.h. nur über geringe finanzielle Mittel verfügen. Vor allem geht es also um Fälle mit geringem Einkommen. Aber auch bei einem "normalen" Einkommen kann man Prozesskostenhilfe bekommen, falls man hohe Schulden hat oder hohe Wohnkosten.
Unter http://www.pkh-fix.de können Sie kostenlos ein Programm zur Berechnung der Prozesskostenhilfe herunterladen.
3. Der andere Ehegatte darf kein wesentlich höheres Einkommen haben. Grund: Falls der andere Ehegatte über wesentlich höhere Einkünfte verfügen sollte, hat der erste Ehegatte einen Unterhaltsanspruch gegen ihn. Dieser Unterhaltanspruch wird bei der Einkommensberechnung mitgezählt.
Beispiel: Die Ehefrau will Prozesskostenhilfe beantragen. Sie hat ein Nettoeinkommen von 800,- Euro. Der Ehegatte hat ein Nettoeinkommen von 2.200,- Euro. Deshalb hat die Ehefrau ihm gegenüber enen Unterhaltsanspruch von 3/7 x 1.400,- Euro = 600,- Euro. Rechnet man diesen Unterhalt zu ihrem Einkommen hinzu, so hat sie ein Gesamteinkommen von 1.400,- Euro. Bei diesem Einkommen gibt es in der Regel schon keine Prozesskostenhilfe mehr (es sei denn, man hätte hohe Schulden).
Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann in dieser Situation auch nicht etwa einfach auf seinen Unterhaltsanpruch gegen den anderen Ehegatten verzichten. Denn ein Unterhaltsverzicht gilt immer erst für die Zeit nach der Scheidung. Außerdem besteht zuerst die Pflicht, Unterhalt geltend zu machen, bevor man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt.
Wenn allerdings der andere Ehegatte den Unterhalt nicht freiwillig zahlt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, dann wird der Unterhaltsanspruch nicht mitgerechnet.



4. Es darf kein verwertbares Vermögen vorhanden sein. Wer ausreichendes Vermögen hat, muss dieses grundsätzlich für die Kosten der Scheidung heranziehen. Nur folgendes Vermögen muss nicht eingesetzt werden:
- Geldvermögen bis 2.000,- Euro
- eine selbstbewohnte Immobilie
- Vermögen, dass der Berufsausübung dient
- Vermögen, das einer angemessenen zusätzlichen Atersvorsorge dient.
Vermögenswerte, die nicht unter diese Aufzählung fallen, sind auch nicht geschützt. Hauptanwendungsfall sind Lebensversicherungen: Fast immer verlangen die Gerichte, die Lebensversicherungen aufzulösen bzw. zu beleihen. Auch bei vermieteten Immobilien verlangen die Gerichte meist die Verwertung des Vermögens.
Um die Prozesskostenhilfe zu beantragen, muss ein spezielles Antragsformular ausgefüllt werden. Wenn Sie bei uns eine Scheidung online in Auftrag geben und Prozesskostenhilfe beantragen wollen, senden wir Ihnen das Formular umgehend per Email zu. Sie müssten uns dann bitte den ausgefüllten Antrag wieder zurückschicken und einen Einkommensnachweis beifügen (oder aber den Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid o.ä.), eine Kopie des Mietvertrages sowie ggf. Unterlagen über Schulden. Außerdem muss aus dem oben unter Punkt 3. genannten Grund immer auch das Einkommen des anderen Ehegatten mitgeteilt werden.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/pkh.html#ixzz2InyKWhDx


ERFAHRUNGSBERICHT

als die häusliche Gewalt in meiner Ehe eskaliert ist wusste ich nicht wie ich mich ohne Anwalt scheiden sollte, ich kannte meine Rechte nicht. Fast zwei Jahre habe ich versucht mit allem klar zu kommen und auf jegliche Hilfe zu verzichten, weil ich leider so ignorant war, dass ich die Beratungsstellen und meine Rechte als Frau/Migrantin die hauptsächlich Hausfrau war ( mit einem kleinen Nebenverdienst ) nicht kannte.
Zum Glück traff ich nach Jahren auf jemand, der mich aufgeklärt hat. Es ist nicht kompliziert :

Zwei Möglichkeiten um an Verfahrkostenhilfen zu kommen :

1. Besuche den Amtsgericht deiner Ortschaft mit dem Kontoauszug des letzten Monats. Dort erhaltest du einen Formular und genügend Hilfe um es ausfüllen zu können. Dort wird dir ein Termin bei einem Anwalt gegeben. Dann gehts los

2. Suche im Internet einen beliebigen Anwalt und mache ein Termin bei ihm. Er wird dich über alles weiter aufklären.


Ich habe mich für Option 2 entschieden. Ich habe mich im Internet und über Bekanntschaften über einen Anwalt schlau gemacht. Hab insgesammt 2 Besucht und habe mich letzendlich für eine direkte Empfehlung eines guten Bekannten enschieden. Der Anwalt ist weit weg von meinem jetzigen Wohnort , aber dafür in der Stadt wo mein noch Ehemann wohnt und kennt den Anwalt der Gegenpartei gut und alle Richter und Angestellten des zugehörigen Amtsgericht (Vorteil).

Prozess

Ich habe den Anwalt angerufen und mir bei ihm ein Termin geben lassen.
Im Termin hat er mich über alle meine Rechte im Scheidungsprozess aufgeklärt : Trennungsjahr, Scheidungsantrag und alle nötige Unterlagen.
Da ich mein Wohnort wechseln musste war ich Arbeitslos. Er gab mir den Rat mich beim JobCenter vorzustellen und die Abschriften vom Briefverkehr zwischen Anwälte einzureichen. (Nur unter dem Umständen kann man ein Lebensunterhalt vom JobCenter erhalten)

Er brauchte zusätzlich meine Kontoauszüge um Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht einzureichen (Das Formular hat er mir auch bereit gestellt). Aber alles hängt von einander ab : JobCenter, Prozesskostenhilfe, Anwalt, Trennungsunterhalt.... alles ist ein Paket und es funktioniert nur wenn man alles gleichzeitig einreicht 

Bis dahin war mir nicht klar, dass man im ersten Jahr Trennung fast ohne Angaben von Gründen Recht auf Trennungsunterhalt hat, aber es ist auch eine Pflicht es zu fordern, da der Stadt ist dafür nicht zuständig, es ist ein Darlehnen bis der Mann zahlt.

Lass euch von einem Anwalt beraten lassen !! 

* PS : Man kann auch mitten im Scheidungsprozess den Anwalt wechseln. Der vorhige Rechtsanwalt beantragt beim Amtsgericht sein Teil von den Prozesskostenhilfe und seine Leistung wird ausgeglichen. Lass euch nicht einreden , dass es nicht geht , man ist nicht verfplichtet , wenn man mit dem Anwalt nicht klar kommt bei ihm die ganze Scheidung durchzumachen

PS.2: Mein Tipp an Migrantinnen : nimm euch entweder einen Anwalt für Familienrecht + Ausländerrecht in einem ( In Kiel empfehle ich  Frau Bärbel Graw-Sorge) oder     nimm euch auf jeden Fall eine Beratung für AUSLANDERRECHT dazu. Ich ahnte ein paar Details die in der Scheidung vorkommen könnten nicht und diese Anwältin hat mich bestens im zusammenspiel mit dem Anwalt für Familienrecht beraten.

Der Anwalt für Ausländerrecht darf auch Verfahrkostenhilfe für seine Beratung beantragen, es kostet euch NICHTS !! Es hat nur Vorteile

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