08.02.2013

Kontoauszuüge aufbewahren !! P-Konto

P-Konto
Achtung ! Man kann wiederspruch einlegen; wenn eine Bank, besonders eine Sparkasse; Führungsgebühren für die Umwandlung eines Girkokontos in einen P-Konto einnimmt, die höher als die Führung des ehmaligen Kontos sind.



Das BGH Urteil  13.11.2012 – XI ZR  145/12 erklärt, dass die Bank kein höhres Kontoführungsentgelt  als ein vergleichbares von der jeweiligen Sparkasse angebotenes Kontomodell mit Überziehungsmöglichkeiten  verlangen darf, so die Erklärung der deuschen Sparkassen zum Bürgerkonto.

Zusätzlich „ Nach Auffassung des Gerichtes benachteiligen entsprechende Regelungen in den allgemeinen Geschäfstbedinungen die Kunden unangemessen und sind daher nichtig (Urteil vom 28.03.2012-Az.:19 U 238/11)

Dennoch kann es möglich sein, dass Ihre Bank trotzdem Führungsgebühren erhebt und dann sind sie in der Beweisplficht, dass sie sich rechtswidrig verhalten hat.



Ich empfehle sich in Schleswig-Holstein an der Bürgerbeauftragten oder an den Sozialverband Deutschland zu wenden. 

MUSTER BRIEF AN DER BANK  HIER 

zittiere von p-konto.de

"
Kontoauszüge bitte unbedingt aufbewahren!
Es mag für den juristischen Laien und erst recht für den gesunden Menschenverstand unverständlich klingen. Die Kreditinstitute können für diesen Rückerstattungsanspruch einen formellen Antrag mit Nachweis der entrichteten P-Konto Entgelte verlangen und es ist leider zu erwarten, dass dies dann auch so praktiziert wird.
Sie sollten deshalb unbedingt ihre Kontoauszüge aufbewahren, aus denen ersichtlich wird, was Sie wann an unzulässigen Entgelten bezahlen mussten. Sie können sich leider nicht darauf verlassen, dass dem Kreditinstitut diese Daten natürlich sowieso bekannt sind. Im Ernstfall müssen Sie das beweisen können. Mit Kontoauszzügen gelingt dieser Nachweis einfach.
Die Sprecherin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer, könnte durchaus Recht haben mit ihrer Vermutung:
“Hier wird vermutlich darauf spekuliert, dass Kunden ihre Kontoauszüge nicht so lange aufheben und damit den Beweis nicht antreten können – weshalb das Geld dann nicht zurückerstattet wird. Vertrauen gewinnt die Bankenbranche durch solches Verhalten sicher nicht zurück.”
Selbstverständlich wird hier weiter über die Entwicklung bei den Entgelten für das Pfändungsschutzkonto berichtet werden. Mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zum Thema P-Konto Entgelte wird dann aber hoffentlich Klarheit und Rechtssicherheit eintreten. Ein Zustand, welcher sowohl den Banken als erst recht auch deren Kunden nur nutzen kann."

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Gracias por tus comentarios

 
Real Time Web Analytics