14.02.2013

reCHTE DER ARBEITSLOSE

DIE BILD BERICHTET :

 

Hartz IVMeine Rechte, meine Pflichten

  • Von CHRISTIN MARTENS
Die Anzahl der Strafen gegen Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist so hoch wie nie zuvor. Doch die allermeisten Hartz-IV-Empfänger halten sich an die Anforderungen der Ämter.
BILD erklärt, welche Rechte und Pflichten Hartz-IV-Bezieher haben – von Bewerbungen, über Termine bis zum Urlaubsantrag:
Wann muss ich beim Amt erscheinen?
Arbeitslosengeld-II–Empfänger müssen Einladungen des Jobcenters zum Gesprächgrundsätzlich immer nachkommen. Wer einen glaubwürdigen Grund angeben kann, warum er einen Termin nicht wahrnehmen kann, der kann mit dem Jobcenter auch einen neuen Termin vereinbaren. Wer keinen triftigen Grund hat, muss mit einer Kürzung der Geldleistung rechnen.
Generell gilt: ALG II wird meistens für maximal sechs Monate gewährt, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Wie oft muss ich Termine wahrnehmen?
Es gilt: Hartz-IV-Bezieher müssen an jedem Werktag für Ihren Berater aus dem Jobcenter unter der gemeldeten Anschrift erreichbar sein. Das bedeutet: Sie müssen ihre Post an jedem Werktag öffnen und lesen. Zudem sollen sie telefonisch erreichbar sein. Und immer, wenn Sie eine Einladung erhalten, müssen Sie auch zum Gespräch erscheinen.
Wer ohne Grund einen wichtigen Termin verstreichen lässt, dem droht eine Sanktion und die Kürzung der Regelleistung.
Welche Jobs muss ich annehmen?
Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der siegeistig, seelisch und körperlich in der Lage sind – auch wenn dieBezahlung geringer ist als bei der vorherigen Stelle, die Arbeitbefristet ist oder es sich um Zeitarbeit handelt.
Nicht zumutbar sind sittenwidrige Entlohnungen, d. h. dass der Lohn 30 % oder mehr unter dem Tarifvertrag oder dem ortsüblichen Entgelt liegt.
Muss ich Bewerbungen schreiben?
Natürlich! In der Eingliederungsvereinbarung, die der Arbeitslosengeld-II–Empfänger mit dem Jobcenter abschließt, wird festgelegt, wie sich der Arbeitslose selbst aktiv an der Arbeitssuche beteiligen muss. Dazu gehört auch das Schreiben von Bewerbungen.
Darf ich Urlaub machen?
Einen Urlaubsanspruch gibt es nicht. Aber: Wer sich vorher die Zustimmung seines Beraters beim Jobcenter holt, darf sich bis zu drei Wochen im Jahr außerhalb seines Wohnortes aufhalten – also auch ins Ausland reisen.
Wer auffliegt, weil er sich ohne Zustimmung ins Ausland verabschiedet hat, dem drohen Sanktionen.
Kann ich mein Erspartes ausgeben?
Wer Erspartes hat, muss dies beim Arbeitslosengeld-II–Antrag angeben.Bevor jemand berechtigt ist, Arbeitslosengeld II zu beziehen, muss er sein Erspartes bis zu einem gewissen Freibetrag (richtet sich nach dem Lebensalter) aufbrauchen.
Das Geld, das dann noch als Erspartes zur Verfügung steht, kann natürlich frei verwendet werden. Zum Beispiel um einen neuen Kühlschrank zu kaufen. Achtung: Man darf sich nicht absichtlich bedürftig machen oder unwirtschaftlich verhalten.
Kann ich einfach in eine andere Stadt ziehen?
Natürlich können Arbeitslosengeld-II–Empfänger auch umziehen. Wichtig ist: Wenn durch den Ortswechsel ein neues Jobcenter zuständig ist, muss der Arbeitslosengeld-II – Empfänger sich dort schnellstmöglich persönlich melden.
Wer dies zu spät macht, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. Es werden z. B. nur Mietkosten in der bisherigen Höhe übernommen. Wohnungsbeschaffungskosten wie Kautionen, Genossenschaftsanteile etc. werden nicht übernommen. Falls Mietschulden entstehen, werden diese nicht übernommen.
Wenn eine neue Bedarfsgemeinschaft gegründet wird, muss beim neuen Jobcenter ein neuer Antrag gestellt werden. Dabei kann das Arbeitslosengeld II frühestens ab dem Tag gezahlt werden, an dem der Antrag gestellt wird – also unbedingt rechtzeitig zum Jobcenter gehen.
Was ist zu beachten, wenn ich innerhalb der Stadt umziehe?
Wer innerhalb derselben Stadt und im selben Jobcenter-Bezirk umzieht, muss dem Jobcenter den neuen Mietvertrag vorlegen. Am besten einen Umzug vorher mit dem Jobcenter besprechen und klären, ob die Größe der Wohnungangemessen ist und deshalb die Kosten auch übernommen werden – so spart man sich nachträglichen Ärger.
Fachliche Beratung: Bundesagentur für Arbeit; Horst Weise, JobCenter Hamburg; Karin Volkmann, Beratungszentrum Arbeitslosen-Telefonhilfe.

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