14.02.2013

Teil I : Haben arbeitslose Rechte , Tipps und Tricks

Rechte für ALGII
Ich biete eine kurze Zusammenfassung zu den Rechten die man als ALGII hat




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Viele Hartz IV Empfänger schöpfen beim Bezug von Sozialleistungen ihre Möglichkeiten nicht aus. Grund ist Unkenntnis.
Es gilt einmal mehr der Grundsatz: Nur wer seine Rechte kennt, kann seine Rechte wahrnehmen.
Zuschüsse für die Bewerbung:
So wissen manche ALG II Empfänger noch nicht, dass es Zuschüsse für Bewerbungen gibt. So verschenkten deshalb einige Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) die ihnen zustehenden fünf Euro pro Bewerbung. Sie wissen auch nicht, dass die Zuschüsse beantragt werden müssen, ansonsten gibt es kein Geld.
Rundfunkgebühren – GEZ
Langzeitarbeitslose müssen keine Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen, wenn sie einen Antrag auf Befreiung stellen.
Ermäßigung bei den Telefongebühren
Auch bei der Deutschen Telekom gibt es Ermäßigungen durch den Sozialtarif der Telekom für Hartz-IV-Empfänger.
Allerdings sollten ALG II Empfänger auch die Angebote anderer Anbieter zu prüfen. Andere Unternehmen haben häufig günstigere Angebote als die Telekom. Das trifft insbesondere auch für einen Internetanschluss zu.
Freiwillige Vergünstigungen der Gemeinden
Häufig bieten die Kommunen freiwillige Vergünstigungen für Hartz-IV-Empfänger an, etwa beim Besuch des Schwimmbades oder des Zoos oder in Museen.
Eine gute Beratung und Information in Hartz IV Fragen ist immer wichtig, denn die Hartz IV Behörden machen Fehler, am häufigsten bei Fragen der Miet- und Heizkosten.
Ausbildungsbeihilfen und BAföG
Bis Januar 2007 ist die finanzielle Unterstützung für Ausbildung oder Studium durch Ausbildungsbeihilfen voll auf das Einkommen angerechnet worden, wodurch sich die Ansprüche auf ALG II entsprechend reduziert hatten. Nach einer Gesetzesänderung kann nun aber mindestens der “ausbildungsbedingte Bedarf” abgezogen werden. So lassen sich z.B. Fahrtkosten vor der Einkommensberechnung von der Ausbildungsbeihilfe abziehen.
Krankenversicherung
Hartz-IV-Empfänger sind keine Versicherte zweiter Klasse. Sie haben die gleichen Ansprüche gegenüber ihrer Krankenkasse wie alle anderen Versicherten auch. Lediglich Krankengeld bekommen Langzeitarbeitslose nicht, weil sie ihre Sozialleistungen auch im Krankheitsfall weiter erhalten und daher keinen Ausgleich benötigen.
Beispielsweise haben Hartz-IV-Empfänger unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Versicherte Anspruch auf eine Kur. Gleiches gilt für Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs."

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