05.02.2013

Wohngeld als Student beantragen ?

Student , Wohngeld


Darf ich als Student Wohngeld beantragen? 

Ja, jedoch gelden verschiedene Voraussetzungen für die , die kein Bafög berechtigt sind.

Ich zittiere von einer sehr guten Internet Seite folgendes:

"
  • Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten, es sei denn, es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor.
  • Wer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann seit dem 1.1.2009 einen Wohngeldantrag stellen.
  • Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und mit Kindern und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner zusammenwohnt, kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben, sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld hat.
  • Darüber hinaus haben alle Studierenden eine Chance auf Wohngeld, die dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch (mehr) haben, weil sie z. B. ein Teilzeitstudium absolvieren, die Fachrichtung zu spät gewechselt haben, aufgrund ihres Alters von der Förderung ausgeschlossen sind oder wegen einer Verzögerung ihres Studiums ohne gesetzlich anerkannten Grund aus der Förderung herausgefallen sind (verspätete Vorlage des Leistungsnachweises, Überschreiten der Regelstudienzeit).
  • Wohnt Ihr in einer Wohngemeinschaft mit anderen Studierenden oder sonstigen Personen zusammen, denen Ihr nicht familiär verbunden seid, kommt es seit dem 1.1.2009 nicht mehr darauf an, ob Ihr gemeinsam wirtschaftet oder nicht. Seid Ihr alle Mieter der Wohnung, kann jeder für sich einen Wohngeldantrag stellen (sofern Ihr nicht dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch habt). Das Gleiche gilt, wenn einer Hauptmieter ist und die anderen Untermietverträge abgeschlossen haben. Ist einer Mieter der Wohnung und gibt es keine Untermietverträge, ist nur der Mieter wohngeldberechtigt. Die Miete für die Wohnung wird in diesem Fall um den Pro-Kopf-Anteil jedes Mitbewohners an der Miete gekürzt.
  • Euer Haushalt kann nur dann Wohngeld erhalten, wenn alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zusammen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Für einen 1-Personen-Haushalt liegt diese ab 1.1.2009 bei 870 Euro, bei einem 2-Personen-Haushalt bei 1.190 Euro (Die Beträge gelten für die Mietstufe VI). Man sollte allerdings auch nicht zu wenig Einkommen haben. Mindestens der sozialhilferechtliche Bedarfssatz ist erforderlich."
 

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Gracias por tus comentarios

 
Real Time Web Analytics